Seelenbinderstraße 46, 12555 Berlin
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Mo.-Mi. 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr / Di.-Do.-Fr. 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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  • B
  • BE
  • B96
  • B197
  • BF17
  • US
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Schlüsselzahl96
    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
    B197 darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Ca. 80% deiner Fahrausbildung und deine Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Das erleichtert deine Prüfung und reduziert deine Fahrstundenanzahl.

    Was sind die Voraussetzungen für B197?
    Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

    Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung

    Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

    Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
    Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 // BF 17
    B 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)
  • Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt
  • Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfungsbescheinigung
  • Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ - auch "B 17" oder "Führerschein mit 17" genannt - wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden.
  • Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.